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AGB

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER
HUTTER & UNGER GmbH FÜR SOFTWAREVERTRÄGE
(Stand: 1. Juli 2024)

§ 1 Vertragsgegenstand

1. Der Anbieter stellt dem Kunden während der Laufzeit dieses Vertrages die Nutzung der im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung
aufgeführten Software zu eigenen Zwecken zur Verfügung.

2. Zugriff und Nutzung der auf Servern des Anbieters gespeicherter Software erfolgen über eine Internetverbindung durch die
Verwendung eines Internet-Browsers.

3. Der Anbieter darf Updates jederzeit durchführen. Updates werden vom Anbieter mit einer Vorlaufzeit von mindestens 24h angekündigt.
Während des Aktualisierungsvorgangs wird der Anbieter von seiner Vertragspflicht aus § 1 Abs. 2 dieses Vertrages befreit.

§ 2 Beginn und Laufzeit des Nutzungsverhältnisses

1. Dieser Vertrag beginnt mit dem 01. des Folgemonats der Auftragserteilung und hat eine Laufzeit von 36 Monaten. Der Vertrag
verlängert sich um 12 Monate, wenn nicht spätestens drei Monate vor Vertragsende von einer der beiden Parteien schriftlich gekündigt
wird.

2. Eine wirksame Kündigung bedarf stets der Schriftform.

§ 3 Vergütung und Fälligkeit

1. Im Gegenzug zu den Leistungen des Anbieters hat der Kunde die im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung aufgeführte Vergütung zu
erbringen.

2. Alle Positionen zum Erstinvest sind sofort mit Auftragserteilung fällig. Laufende Lizenz- und Servicekosten (SaaS) sind bei Vertragsbeginn
(ab dem 1. des Folgemonats nach Auftragserteilung) erstmalig fällig und dann monatlich fällig. Kosten sind jeweils innerhalb von 10
Tagen nach Erhalt der entsprechenden Rechnung vollständig zu begleichen.

3. Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

4. Anfallende Kosten Dritter, z.B. für einen Apple Entwickler – Account werden direkt von diesem gesondert in Rechnung gestellt und
sind vom Kunden innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu zahlen.

5. Fehlerbehebungen und daraus resultierende Updates sind in den im Angebot aufgeführten Kosten inbegriffen. Funktionserweiterungen
sowie Weiterentwicklungen der App sind im Angebotspreis nicht inbegriffen und werden zwischen Anbieter und Kunden gesondert
vereinbart.

§ 4 Preisanpassungen

1. Die Preise für die von uns bereitgestellten Dienstleistungen sind im Angebot oder der Auftragsbestätigung aufgeführt und gelten für
die Dauer des Vertrags. Fehlerbehebungen und daraus resultierende Updates sind in den im Angebot aufgeführten Kosten inbegriffen.

2. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, erhöhen sich die Preise für unsere Dienstleistungen automatisch um 3% jährlich. Diese
Preisanpassung erfolgt jeweils nach Ablauf von 12 Monaten seit Vertragsbeginn bzw. seit der letzten Preisanpassung und dient zur
Abdeckung gestiegener Kosten.

3. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 5 Verfügbarkeit und Funktionalität der Software

1. Der Anbieter stellt dem Kunden die Software in ihrer jeweils aktuellsten Version am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der
Server mit der Software steht („Übergabepunkt“), zur Nutzung bereit. Der Anbieter schuldet jedoch nicht die Herstellung und
Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem beschriebenen Übergabepunkt. Die Nutzung
der Software ist daher abhängig von einer schnellen Internetverbindung.

2. Der Anbieter gewährleistet eine Mindestverfügbarkeit der zum Abruf bereit gehaltenen Vertragsleistungen von 98 % im
Jahresdurchschnitt.

3. Ausfallzeiten, die durch Umstände entstehen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters stehen, werden dabei nicht
berücksichtigt. Nicht zu vertreten sind von dem Anbieter insbesondere jegliche Beeinträchtigungen des Zugangs zu den
Vertragsleistungen, die auf Fehlfunktionen und/oder Ausfälle von technischen Anlagen und/oder Netzkomponenten außerhalb des von
dem Anbieter betriebenen Datennetzes zurückzuführen sind, insbesondere Leitungsstörungen oder -ausfälle bei
Telekommunikationsanbietern.

4. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen des Anbieters haben.
Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Anbieter erbrachten Leistung haben, hat dies
keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen und begründen keine Ansprüche des Kunden gegenüber dem
Anbieter.

5. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich schriftlich (per Brief, per E-Mail oder das Supportformular, Supportbereich)
darüber zu unterrichten, sobald die Software nicht verfügbar ist.

6. Die Zustellung sowie Aussendung von bestimmten Nachrichten (zum Beispiel Push Nachrichten, Chat Nachrichten, Gutscheinen,
Einladungen, Bonusschecks) an Dritte bzw. App User kann nicht garantiert werden. Es obliegt dem Kunden, die Funktionalität einer
bestimmten Form der Aussendung im Vorfeld zu testen.

§ 6 Nutzungsrecht des Kunden, Zugriffsberechtigung

1. Der Anbieter räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich auf die Dauer
des Nutzungsvertrags beschränkte Recht ein, die Software zu dem vertraglich vereinbarten Zweck zu nutzen.

2. Es erfolgt keine körperliche Überlassung der Software. Die Software bleibt jederzeit auf dem Server des Anbieters oder eines vom
Anbieter beauftragten Dienstleisters.

3. Die in Anlage 1 vereinbarten Nutzer erhalten eine Zugriffsberechtigung in Form eines Benutzernamen und eines Passworts. Die
Zugriffsberechtigung unterliegt der Geheimhaltungspflicht und darf nicht an nicht berechtigte Personen weitergegeben werden.

§ 7 Schulung

Der Anbieter schult den Kunden, damit dieser in der Lage ist, die Software vertragsgemäß zu nutzen. Schulungen sind kostenpflichtig.

§ 8 Support & Fehlerbehebung

1. Der Anbieter stellt dem Kunden einen Second Level Support zur Verfügung. Der Kunde hat hierzu Supportanfragen und Bugmeldungen
von seinen Kunden bzw. den App Usern als First Level Support aufzunehmen und über einen benannten Ansprechpartner an den
Anbieter über das vom Anbieter bereitgestellte Ticketformular unter www.kunden-app.com/support weiterzugeben (Adresse kann
jederzeit geändert werden), um eine bestmögliche Organisation zu gewährleisten. Der Anbieter behält sich das Recht vor, eine andere
Form der Support Weitergabe/Meldung vorzugeben. Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht im Hinblick auf die Fehlerbehebung
nicht nach, so sind etwaige Ansprüche gegenüber dem Anbieter ausgeschlossen. (z.B. vollständiges ausfüllen des Supportformulares,
Mitarbeit bei der Fehlereingrenzung, generelle Mitarbeit …)

2. Der Kunde teilt dem Anbieter innerhalb 2 Wochen nach Auftragserteilung einen Ansprechpartner schriftlich mit.

3. Der Support des Anbieters ist in folgenden Zeiten erreichbar: Mo bis Fr, von 8:30 Uhr bis 16:30 Uhr (ausgenommen sind gesetzliche
Feiertage oder Betriebsurlaub).

4. Der Anbieter reagiert auf Fehlermeldungen und Supportanfragen innerhalb von spätestens fünf Werktagen.

§ 9 Mitwirkungsplichten des Kunden

1. Der Kunde wird den Anbieter bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen.

2. Die ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung seiner Daten obliegt dem Kunden.

3. Für die Nutzung der Software müssen die sich aus der Produktbeschreibung ergebenden Systemvoraussetzungen beim Kunden erfüllt
sein. Der Kunde trägt hierfür selbst die Verantwortung.

4. Soweit der Kunde dem Anbieter geschützte Inhalte überlässt (z.B. Grafiken, Marken und sonstige urheber- oder markenrechtlich
geschützte Inhalte), räumt er dem Anbieter sämtliche für die Durchführung der vertraglichen Vereinbarung erforderlichen Rechte ein.
Das umfasst insbesondere das Recht, die entsprechenden Inhalte der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Der Kunde versichert in
diesem Zusammenhang, dass er alle erforderlichen Rechte an überlassenen Kundenmaterialien besitzt, um dem Anbieter die
entsprechenden Rechte einzuräumen.

5. Der Kunde hat die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und dafür zu sorgen, dass etwaige Mitarbeiter, denen
Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, dies ebenfalls tun. Die Leistung des Anbieters darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt
werden, soweit das nicht von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde

§ 10 Mängelansprüche

1. Der Anbieter haftet für Mängel der Vertragsleistungen.

2. Ansprüche nach § 536a BGB, insbesondere die verschuldensunabhängige Garantiehaftung und das Selbstvornahmerecht betreffend,
sind ausgeschlossen.

3. Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Software nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder sich nicht für die vertraglich
vorausgesetzte Verwendung eignet. Unerhebliche Abweichungen stellen keinen Mangel dar.

4. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich (per Brief, per E-Mail oder Supportformular) von aufgetretenen Mängeln zu
unterrichten.

§ 11 Haftung

1. Die Vertragsparteien haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

2. Der Anbieter haftet für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten). Dabei handelt es sich um solche
vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung den Vertrag so wesentlich prägt, als dass deren Verletzung eine Gefährdung der Erreichung des
Vertragszwecks darstellt, und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Soweit die Kardinalspflichten fahrlässig verletzt wurden,
ist der Schadensersatzanspruch des Kunden begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf einen
Betrag in Höhe von 10.000 EUR.

3. Der Anbieter haftet außerdem gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und für
Schäden, die durch die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden entstanden sind.

4. Resultieren Schäden des Kunden aus dem Verlust von Daten, so haftet der Anbieter hierfür nicht, soweit die Schäden durch eine
regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Kunden vermieden worden wären. Der Kunde wird eine
regelmäßige und vollständige Datensicherung selbst oder durch einen Dritten durchführen bzw. durchführen lassen und ist hierfür
allein verantwortlich.

§ 12 Rechte zur Datenverarbeitung, Datensicherung, Weitergabe von Daten

1. Der Anbieter hält sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

2. Der Kunde räumt dem Anbieter für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die vom Anbieter für den Kunden zu
speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich
ist. Der Anbieter ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur
Beseitigung von Störungen ist der Anbieter ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat
vorzunehmen.

3. Der Anbieter sichert die Daten des Kunden auf dem vom Anbieter verantworteten Server regelmäßig.

4. Der Anbieter ist zur Weitergabe der vom Kunden bereitgestellten Daten an Kooperationspartner berechtigt, soweit dies zur Erfüllung
des Vertrages notwendig ist.

5. Soweit eine Weitergabe der Daten nicht zur Vertragserfüllung notwendig, aber im Einzelfall sinnvoll ist (z.B. Kooperationspartner, die
ergänzende Leistungen anbieten, Unternehmensberatungen des Kunden) wird der Anbieter den Kunden vorab informieren und sich
eine Genehmigung des Kunden einholen.

6. Der Anbieter ist berechtigt, die Nutzung der Software und alle Daten anonymisiert auszuwerten und diese Werte zu eigenen Zwecken
zu verwenden.

§ 13 Herausgabe und Löschung von Daten

1. Nach Ablauf von vier Wochen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses wird der Anbieter auf Wunsch des Kunden dessen Daten
gegen Aufwandsabrechnung von 150,00 EUR / h (zzgl. MwSt) herausgeben.

2. Der Anbieter hat innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sämtliche gespeicherte Daten des Kunden auf
dem eigenen Server vollständig zu löschen, soweit Aufbewahrungspflichten der Löschung nicht entgegenstehen. Ausgenommen sind
Sicherungen auf denen das Löschen von Daten nicht möglich ist.

§ 14 Geheimhaltung, Vertraulichkeit

1. Die Parteien sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen vertraulichen Informationen über
die jeweils andere Partei dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu
verwerten, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat oder
die Informationen aufgrund Gesetzes, Gerichtsentscheidung oder Verwaltungsentscheidung offengelegt werden müssen. Liegt keine
solche Zustimmung oder Offenlegung vor, sind die bekannt gewordenen Informationen nur zur Durchführung dieses Vertrages zu
verwenden.

2. Der Kunde ist insbesondere zur Geheimhaltung hinsichtlich aller Inhalte der Software verpflichtet. Der Kunde darf die Zugriffsdaten
(Benutzernamen und Passwörter) nicht an Dritte weitergeben.

3. Keine vertraulichen Informationen im Sinne des § 13 Abs. 1 dieses Vertrages sind Folgende:
a) Informationen, die der anderen Partei bereits zuvor bekannt waren.
b) Informationen, die allgemein bekannt sind.
c) Informationen, die der anderen Partei von einem Dritten offenbart wurden, ohne dass dieser dadurch eine
Vertraulichkeitsverpflichtung verletzt hat.

4. Die Verpflichtung aus diesem Paragraphen sind auch auf den Zeitraum nach Beendigung des Vertragsverhältnisses anzuwenden.

§ 15 Zahlungsverzug

Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu fordern.

§ 16 Schlussbestimmungen

1. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Anderweitigen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich
widersprochen.

3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, so
wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, über
eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Sinn und Zweck
möglichst nahe kommt. Dies gilt auch im Falle einer Vertragslücke.

5. Anhänge zu diesem Vertrag sind Bestandteil dieses Vertrags.

6. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Dillingen an der Donau.

Hutter & Unger GmbH
Gewerbestraße 2c
86637 Wertingen
Deutschland

Handelsregister
Amtsgericht Augsburg
HRB 18292
Geschäftsführer: Christoph Hutter und Andreas Unger